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berufliche Fortbildung

Entscheidungen der Gerichte




OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 9 B 3.05 vom 05.04.2006

Rechtsgebiete:6. Richtlinie zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern vom 17. Mai 1977 77/388/EWG, UStG 1993
Schlagworte:Umsatzsteuerbefreiung, Ausstellung einer Bescheinigung, Beruf, Berufsfortbildung, berufliche Fortbildung, ordnungsgemäße Vorbereitung, Internet, IuK-Anwendung, Know-how-Transfer für Unternehmen, Unternehmensberatung, Qualifizierung von Arbeitnehmern, Europäischer Sozialfonds, Förderung, Kofinanzierung, Entgeltlichkeit bei kostenloser Abgabe der Leistung an Endabnehmer, Pilotprojekt, Vorreiterprojekt, offene Konzeption der Maßnahmen, tatsächliche Entwicklung, formales Lernen, Interaktion mit Einrichtung, Selbstlernprogramme, freier Zugang zu Lehrangeboten, Lernzielkontrolle, Qualifikationsstunden, Unternehmensbezogenheit, Abgrenzung zu Fortbildungsmaßnahmen
Stichwort:berufliche Fortbildung
Leitsatz:Die Ausstellung eine Bescheinigung durch die zuständige Landesbehörde über die ordnungsgemäße Vorbereitung auf einen Beruf ist rechtswidrig, wenn eine Einrichtung ein Pilotprojekt durchführt, dessen ursprüngliche Konzeption eine Eignung zu ordnungsgemäßer beruflicher Fortbildung von Arbeitnehmern zwar ermöglicht, aber in dem Sinne offen ist, dass die tatsächliche Umsetzung davon abweichen und sich im Schwerpunkt als Know-how-Transfer für das Beschäftigungsunternehmen darstellen kann.

Ist nach der tatsächlichen Umsetzung des Projekts eine Qualifizierung von Beschäftigten nur noch gewährleistet, soweit diese im Rahmen von Projekten und Zielsetzungen des konkreten Beschäftigungsunternehmens gefordert wird, handelt es sich dabei nicht um Maßnahmen der beruflichen Fortbildung. Diese setzen bezogen auf den Arbeitnehmer den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen voraus, die allgemein für die Ausübung eines Berufs besser qualifizieren; dazu genügt es nicht, lediglich betriebsbezogen erforderliche Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 9 B 3.05



HESSISCHES-LAG – Beschluss, 4 TaBV 159/05 vom 08.11.2005

Rechtsgebiete:ArbGG, TV PV DLH, BetrVG, JAR-OPS
Schlagworte:Einigungsstelle, berufliche Fortbildung, Gesundheitsschutz
Stichwort:berufliche Fortbildung
Leitsatz:1. Eine Maßnahme der Berufsbildung im Sinne von § 98 BetrVG setzt eine Kenntnisvermittlung in systematisch-lehrplanartiger Weise voraus. Die Ausstattung von Arbeitnehmern mit aktuellen Informationen und neuem Arbeitsmaterial genügt dazu nicht.

2. Auch bei einer Einigungsstelle eines Gesamtbetriebsrats beträgt unabhängig von der Anzahl der betroffenen Betriebe die Zahl der Beisitzer regelmäßig zwei pro Arbeitgeber- und Betriebsratsseite.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 4 TaBV 159/05


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