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JuraForum.deUrteileSchlagwörterBBerufen einer Religionsgemeinschaft in der Rechtsform einer juristischen Person des Privatrechts im Verfassungsbeschwerdeverfahren auf die Rechte aus Art. 3 GG und aus Art. 4 GG sowie auf den staatskirchenrechtlichen Paritätsgrundsatz 

Berufen einer Religionsgemeinschaft in der Rechtsform einer juristischen Person des Privatrechts im Verfassungsbeschwerdeverfahren auf die Rechte aus Art. 3 GG und aus Art. 4 GG sowie auf den staatskirchenrechtlichen Paritätsgrundsatz

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BVERFG – Beschluss, 2 BvR 890/06 vom 12.05.2009

Rechtsgebiete:GG, WRV, Vf Bbg, JüdGemBbgG
Schlagworte:Verfassungsrechtliche Anforderungen bei der Gewährung staatlicher Mittel an Religionsgesellschaften, Voraussetzungen an die Bestätigung des Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts i.S.d. Art. 140 Grundgesetz (GG) i.V.m. Art. 141 Weimarer Reichsverfassung (WRV), Einbeziehung aller existierenden jüdischen Gemeinden eines Landes als Vertragspartner in einen Vertrag als Grundlage der Gleichbehandlung aller jüdischen Gemeinden, Übertragung der Verteilung von Staatsleistungen an Religionsgemeinschaften einer Religionsgemeinschaft als staatliche Aufgabe zur selbstständigen Erledigung, Berufen einer Religionsgemeinschaft in der Rechtsform einer juristischen Person des Privatrechts im Verfassungsbeschwerdeverfahren auf die Rechte aus Art. 3 GG und aus Art. 4 GG sowie auf den staatskirchenrechtlichen Paritätsgrundsatz, Verfassungsmäßigkeit des § 1 des Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Januar 2005 zwischen dem Land Brandenburg und der Jüdischen Gemeinde
Stichwort:Berufen einer Religionsgemeinschaft in der Rechtsform einer juristischen Person des Privatrechts im Verfassungsbeschwerdeverfahren auf die Rechte aus Art. 3 GG und aus Art. 4 GG sowie auf den staatskirchenrechtlichen Paritätsgrundsatz
Leitsatz:Zu verfassungsrechtlichen Anforderungen bei der Gewährung staatlicher Mittel an Religionsgesellschaften.
Volltext: BVERFG - Beschluss, 2 BvR 890/06




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