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JuraForum.deUrteileSchlagwörterBBerücksichtigungsfähigkeit der Mietkosten einer vom Ehepartner zum Zwecke der Vermietung an den Beamten oder Soldaten erworbenen Wohnung i.S.d. Zweiten Berechnungsverordnung 

Berücksichtigungsfähigkeit der Mietkosten einer vom Ehepartner zum Zwecke der Vermietung an den Beamten oder Soldaten erworbenen Wohnung i.S.d. Zweiten Berechnungsverordnung

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BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 42.07 vom 19.02.2009

Rechtsgebiete:BRKG, TgV
Schlagworte:Berücksichtigungsfähigkeit der Mietkosten einer im Eigentum eines trennungsgeldberechtigten Beamten oder Soldaten stehenden Wohnung i.S.d. Zweiten Berechnungsverordnung, Berücksichtigungsfähigkeit der Mietkosten einer vom Ehepartner zum Zwecke der Vermietung an den Beamten oder Soldaten erworbenen Wohnung i.S.d. Zweiten Berechnungsverordnung
Stichwort:Berücksichtigungsfähigkeit der Mietkosten einer vom Ehepartner zum Zwecke der Vermietung an den Beamten oder Soldaten erworbenen Wohnung i.S.d. Zweiten Berechnungsverordnung
Leitsatz:Ein trennungsgeldberechtigter Beamter oder Soldat kann von den Mietkosten einer Wohnung, die in seinem Eigentum steht, nur die Nebenkosten im Sinne der Zweiten Berechnungsverordnung geltend machen. Der Mietzins selbst ist nicht erstattungsfähig. Dasselbe gilt, wenn der Ehepartner die Wohnung zum Zweck der Vermietung an den Beamten oder Soldaten erworben hat.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 42.07




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