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Berücksichtigung von Zeiten der Tätigkeit für ein Unternehmen Insolvenzschutz

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 3 AZR 297/03 vom 20.04.2004

Rechtsgebiete:BetrAVG
Schlagworte:Betriebliche Altersversorgung - Unverfallbarkeit der Versorgungsanwartschaft, Berücksichtigung von Zeiten der Tätigkeit für ein Unternehmen Insolvenzschutz
Stichwort:Berücksichtigung von Zeiten der Tätigkeit für ein Unternehmen Insolvenzschutz
Leitsatz:Nach § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG gelten die §§ 1 bis 16 entsprechend für Personen, die nicht Arbeitnehmer sind, wenn ihnen Leistungen der Altersversorgung "aus Anlaß ihrer Tätigkeit für ein Unternehmen" zugesagt worden sind. Das gilt jedoch nur dann, wenn die Tätigkeit auf Grund von vertraglichen Beziehungen zwischen dem Begünstigten und dem Unternehmen erbracht wird. Es reicht nicht aus, dass sie diesem wirtschaftlich zugute kommt.
Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 297/03




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