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Berücksichtigung von Wartezeiten

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ws 312/07 vom 21.06.2007

Rechtsgebiete:VV RVG
Schlagworte:Längenzuschlag, Pflichtverteidiger, Berechnung der maßgeblichen Zeit, Berücksichtigung von Wartezeiten, Pausen
Stichwort:Berücksichtigung von Wartezeiten
Leitsatz:Zur Feststellung der für den Längenzuschlag maßgeblichen Hauptverhandlungszeit.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ws 312/07



OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ws 585/05 vom 16.03.2006

Rechtsgebiete:VV RVG
Schlagworte:Längenzuschlag, Pflichtverteidiger, Berücksichtigung von Wartezeiten, Pausen
Stichwort:Berücksichtigung von Wartezeiten
Leitsatz:Bei der Berechnung der Berechnung der für den Längenzuschlags des Pflichtverteidigers maßgeblichen Zeitdauer der Hauptverhandlung sind Wartezeiten zu berücksichtigen und Pausen nicht abzuziehen.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ws 585/05

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ws 583/05 vom 07.03.2006

Rechtsgebiete:VV RVG
Schlagworte:Längenzuschlag, Pflichtverteidiger, Berücksichtigung von Wartezeiten, Pausen
Stichwort:Berücksichtigung von Wartezeiten
Leitsatz:1. Für die Berechnung der Dauer der Hauptverhandlung ist in der Regel der in der Ladung bestimmte Zeitpunkt und nicht der tatsächliche Beginn der Sitzung maßgebend. Dies gilt nicht, wenn der verspätete Beginn nachweislich auf Umständen beruht, die der Rechtsanwalt zu vertreten hat.

2. Verhandlungspausen verkürzen die Dauer der Hauptverhandlung nicht. Inwieweit hiervon bei sehr langen Pausen Ausnahmen zu machen sind, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ws 583/05


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