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Berücksichtigung von Vordienstzeiten

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BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 4.06 vom 09.11.2006

Rechtsgebiete:BeamtVG
Schlagworte:Berücksichtigung von Vordienstzeiten, Tätigkeit als Rechtsanwalt, juristischer Mitarbeiter ohne Zulassung zur Anwaltschaft, analoge Anwendung versorgungsrechtlicher Vorschriften
Stichwort:Berücksichtigung von Vordienstzeiten
Leitsatz:Die Zeit, in der ein Richter oder Beamter nach Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung als juristischer Mitarbeiter in einer Rechtsanwaltskanzlei tätig war, ohne als Rechtsanwalt zugelassen zu sein, kann nicht als ruhegehaltfähig berücksichtigt werden.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 4.06




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