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Berücksichtigung von Überstunden

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LAG-DUESSELDORF – Urteil, 5 Sa 215/00 vom 18.05.2000

Rechtsgebiete:EFZG, BRTV-Bau
Schlagworte:Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, regelmäßige Arbeitszeit, Berücksichtigung von Überstunden
Stichwort:Berücksichtigung von Überstunden
Leitsatz:1) Erbringt ein Arbeitnehmer über einen Zeitraum von mehreren Monaten Arbeitsleistungen in einem zeitlichen Umfang, der über die tarifliche Wochenarbeitszeit hinausgeht, so kann es sich bei der tatsächlich angefallenen Arbeitszeit um die für ihn maßgebende regelmäßige Arbeitszeit im Sinne des § 4 Abs. 1 EFZG handeln.

2) Dies gilt dann nicht, wenn die Mehrarbeit unter besonderen Umstän- den projektbezogen veranlasst worden ist und vom Betriebsrat als Überstunden genehmigt worden war.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 5 Sa 215/00




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