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Berücksichtigung von nicht berufsbedingten Vorschäden

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 2 U 25/05 R vom 05.09.2006

Rechtsgebiete:SGB VII
Schlagworte:gesetzliche Unfallversicherung, MdE-Bewertung, Berücksichtigung von nicht berufsbedingten Vorschäden, wechselseitige Beeinflussung, Unfallfolgen, Vorschäden
Stichwort:Berücksichtigung von nicht berufsbedingten Vorschäden
Leitsatz:Im Unfallversicherungsrecht sind Vorschäden bei der Bemessung der MdE zu berücksichtigen, auch wenn sie selbst nicht Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit sind.
Volltext: BSG - Urteil, B 2 U 25/05 R




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