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Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Freistellung von Betriebsratsmitgliedern

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Beschluss, 10 TaBV 92/02 vom 15.11.2002

Rechtsgebiete:BetrVG, AÜG
Schlagworte:Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Freistellung von Betriebsratsmitgliedern
Stichwort:Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Freistellung von Betriebsratsmitgliedern
Leitsatz:Leiharbeitnehmer werden bei der Ermittlung der Arbeitnehmerzahlen des § 38 Abs. 1 BetrVG n.F. nicht berücksichtigt.

Etwas anderes ergibt sich auch nicht durch die Einräumung des aktiven Wahlrechts für Leiharbeitnehmer durch § 7 S. 2 BetrVG n.F., weil der Arbeitnehmerbegriff des § 5 Abs. 1 BetrVG n.F. nicht geändert worden ist.
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 10 TaBV 92/02




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