JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Berücksichtigung von Kindern zwischen Ausbildungsende und Wehrdienst
| Rechtsgebiete: | EStG |
| Schlagworte: | Berücksichtigung von Kindern zwischen Ausbildungsende und Wehrdienst |
| Stichwort: | Berücksichtigung von Kindern zwischen Ausbildungsende und Wehrdienst |
| Leitsatz: | Kinder können bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (ab 1. Januar 2007: 25. Lebensjahr) auch in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen Ausbildungsabschluss und Beginn des gesetzlichen Wehrdienstes zu berücksichtigen sein. |
| Volltext: BFH - Urteil, III R 23/06 | |
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