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Berücksichtigung von Fahrzeiten

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OLG-HAMM – Beschluss, 2 (s) Sbd. VII - 210/03 vom 10.10.2003

Rechtsgebiete:BRAGO
Schlagworte:Schwurgerichtsverfahren, besonderer Umfang, besondere Schwierigkeit, Berücksichtigung von Fahrzeiten
Stichwort:Berücksichtigung von Fahrzeiten
Leitsatz:1. Zur Beurteilung eines Schwurgerichtsverfahrens als "besonders schwierig" und/oder "besonders umfangreich".

2. Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass die vom Pflichtverteidiger aufgewendeten Fahrtzeiten, um vom Sitz seiner Kanzlei zum Gerichtsort zu gelangen, zwar nicht bei der Frage, ob dem Pflichtverteidiger überhaupt eine Pauschvergütung zugebilligt werden soll, aber bei der Bemessung einer aus anderen Gründen zu gewährenden Pauschvergütung zu berücksichtigen ist.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 (s) Sbd. VII - 210/03




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