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Berücksichtigung von Einlagen zum Ausgleich von Verlusten

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, I R 78/06 vom 21.08.2007

Rechtsgebiete:EStG 1997 i.d.F. des UntStFG, KStG 1999 i.d.F. des UntStFG, KStG 1999
Schlagworte:Erstmalige Feststellung des Einlagekontos bei Betrieben gewerblicher Art - Berücksichtigung von Einlagen zum Ausgleich von Verlusten
Stichwort:Berücksichtigung von Einlagen zum Ausgleich von Verlusten
Leitsatz:Einlagen, die eine Trägerkörperschaft ihrem Betrieb gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit unter Geltung des Anrechnungsverfahrens zum Ausgleich von Verlusten zugeführt hat, erhöhen nicht den Anfangsbestand des steuerlichen Einlagekontos.
Volltext: BFH - Urteil, I R 78/06




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