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Berücksichtigung von Änderungen während des Bewilligungsabschnittes

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BSG – Urteil, B 11a AL 47/06 R vom 28.11.2007

Rechtsgebiete:B 11a AL 47/06 R
Schlagworte:Berufsausbildungsbeihilfe - Einkommensanrechnung - Neuberechnung - Nebeneinkommen - Berücksichtigung von Änderungen während des Bewilligungsabschnittes
Stichwort:Berücksichtigung von Änderungen während des Bewilligungsabschnittes
Leitsatz:Ändert sich während des laufenden Bewilligungsabschnitts das neben der Ausbildungsvergütung vorhandene Nebeneinkommen des Auszubildenden zu seinen Ungunsten, ist die Berufsausbildungsbeihilfe neu zu berechnen.
Volltext: BSG - Urteil, B 11a AL 47/06 R




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