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Berücksichtigung für Rechtsanwaltsgebühren

Entscheidungen der Gerichte




LAG-NUERNBERG – Beschluss, 6 Ta 27/04 vom 30.09.2004

Rechtsgebiete:GKG
Schlagworte:Hilfsanträge, Berücksichtigung für Rechtsanwaltsgebühren
Stichwort:Berücksichtigung für Rechtsanwaltsgebühren
Leitsatz:Der Wert von Hilfsanträgen ist in der Regel zusätzlich zum Wert der Hauptanträge bei der Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren zu berücksichtigen. § 19 Abs. 1 Satz 2 GKG findet hierbei keine Anwendung.
Volltext: LAG-NUERNBERG - Beschluss, 6 Ta 27/04




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