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Berücksichtigung einer vom Jugendhilfeträger in Anspruch genommenen

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BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 28.05 vom 22.02.2007

Rechtsgebiete:SGB VIII
Schlagworte:Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Heranziehung der Eltern zu den Kosten, auswärtige Unterbringung, Heranziehung zu den Kosten der - in Höhe der ersparten Aufwendungen, Halbwaisenrente, Berücksichtigung einer vom Jugendhilfeträger in Anspruch genommenen - bei der Berechnung der ersparten Aufwendungen
Stichwort:Berücksichtigung einer vom Jugendhilfeträger in Anspruch genommenen
Leitsatz:Bei der Berechnung der häuslichen Ersparnisse im Rahmen der Heranziehung der Eltern zu Kostenbeiträgen nach Maßgabe des § 94 Abs. 2 SGB VIII F. 1993 ist zu berücksichtigen, dass ein Kind seinen Lebensunterhalt durch eine Halbwaisenrente, die gemäß § 93 Abs. 5 SGB VIII F. 1993 neben dem Kostenbeitrag einzusetzen war, selbst bestreiten konnte und insoweit dem Kostenbeitragspflichtigen keine häusliche Ersparnis entstanden ist.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 28.05




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