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Berücksichtigung einer gezahlten Abfindung

Entscheidungen der Gerichte




LAG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, 15 Ta 1984/08 vom 01.10.2008

Rechtsgebiete:ZPO, SGG XII
Schlagworte:Prozesskostenhilfe - Berücksichtigung einer gezahlten Abfindung - Schonvermögen
Stichwort:Berücksichtigung einer gezahlten Abfindung
Leitsatz:Übersteigt eine gezahlte Abfindung das doppelte Schonvermögen nach § 90 Abs. 2 SGB XII, so ist der übersteigende Anteil als Vermögen nach § 115 ZPO zu berücksichtigen (BAG NZA 2006, 251).
Volltext: LAG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, 15 Ta 1984/08




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