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JuraForum.deUrteileSchlagwörterBBerücksichtigung des Verlustes aus der Aufhebung eines Zuschlagsbeschluss wegen eines Zustellungsfehlers und der Erzielung eines geringeren Erlöses in einem nachfolgenden Versteigerungstermin i.R.d. Amtspflicht 

Berücksichtigung des Verlustes aus der Aufhebung eines Zuschlagsbeschluss wegen eines Zustellungsfehlers und der Erzielung eines geringeren Erlöses in einem nachfolgenden Versteigerungstermin i.R.d. Amtspflicht

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BGH – Urteil, III ZR 172/08 vom 22.01.2009

Rechtsgebiete:GG, BGB
Schlagworte:Umfang des Schutzes eines Vollstreckungsgläubigers durch die Amtspflicht eines Versteigerungsgerichts zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Zwangsversteigerungsverfahren, Berücksichtigung des Verlustes aus der Aufhebung eines Zuschlagsbeschluss wegen eines Zustellungsfehlers und der Erzielung eines geringeren Erlöses in einem nachfolgenden Versteigerungstermin i.R.d. Amtspflicht
Stichwort:Berücksichtigung des Verlustes aus der Aufhebung eines Zuschlagsbeschluss wegen eines Zustellungsfehlers und der Erzielung eines geringeren Erlöses in einem nachfolgenden Versteigerungstermin i.R.d. Amtspflicht
Leitsatz:Die Amtspflicht des Versteigerungsgerichts zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Zwangsversteigerungsverfahren schützt auch den Vollstreckungsgläubiger. Der Schutzzweck dieser Amtspflicht umfasst den Verlust, der dadurch eintritt, dass der Zuschlagsbeschluss wegen eines Zustellungsfehlers wieder aufgehoben wird und in einem nachfolgenden Versteigerungstermin ein geringerer Erlös erzielt wird (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 13. September 2001 - III ZR 228/00 - NJW-RR 2002, 307).
Volltext: BGH - Urteil, III ZR 172/08




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