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Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse

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OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 520/03 vom 19.08.2003

Rechtsgebiete:StPO, OWiG
Schlagworte:hohe Geldbuße, Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse, Feststellungen
Stichwort:Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse
Leitsatz:Bei einer relativ hohen Geldbuße, durch welchen der Regelsatz beträchtlich, z.B. um das Dreifache, erhöht ist, ist es erforderlich, dass die Leistungsfähigkeit des Betroffenen berücksichtigt wird. Deshalb sind in diesen Fällen Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen zu treffen.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss OWi 520/03




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