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Berücksichtigung der Umsatzsteuer als Mietbestandteil

Entscheidungen der Gerichte




OLG-CELLE – Beschluss, 2 W 239/08 vom 11.11.2008

Rechtsgebiete:GKG
Schlagworte:Streitwert der Räumungsklage - Berücksichtigung der Umsatzsteuer als Mietbestandteil
Stichwort:Berücksichtigung der Umsatzsteuer als Mietbestandteil
Leitsatz:Bei der Festsetzung des Gebührenstreitwertes für die Räumungsklage ist die Miete einschließlich der Mehrwertsteuer bei der Berechnung des einjährigen Entgelts zu berücksichtigen,
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 2 W 239/08




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