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Berücksichtigung der Anrechnung der Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 111/08 vom 31.03.2008

Rechtsgebiete:ZPO, RVG
Schlagworte:Berücksichtigung der Anrechnung der Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren
Stichwort:Berücksichtigung der Anrechnung der Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren
Leitsatz:Der Beschluss des BGH vom 22.1.2008 - VIII ZB 57/07 - hat die Rechtslage nicht geklärt. Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ist die Zulassung der Rechtsbeschwerde weiterhin erforderlich. Beschluss des Einzelrichters gemäß § 568 S. 2 ZPO.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 111/08




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