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Berücksichtigung der Länge der nach einem Widerruf von Strafaussetzung ggf. zu berücksichtigenden Strafe

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 85/01 vom 17.04.2001

Rechtsgebiete:StGB, StPO
Schlagworte:Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Strafvollstreckungsverfahren, Berücksichtigung der Länge der nach einem Widerruf von Strafaussetzung ggf. zu berücksichtigenden Strafe, Schwere der Tat
Stichwort:Berücksichtigung der Länge der nach einem Widerruf von Strafaussetzung ggf. zu berücksichtigenden Strafe
Leitsatz:Leitsatz

Zur Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Strafvollstreckungsverfahren und zur Berücksichtigung der Länge der nach einem Widerruf von Strafaussetzung zur Bewährung ggf. noch zu vollstreckenden (Rest-)Freiheitsstrafe.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 85/01




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