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Berücksichtigen planerischer Alternativen als Teil der Anforderungen des Abwägungsgebots

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 9 B 10.09 vom 24.04.2009

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Berücksichtigen planerischer Alternativen als Teil der Anforderungen des Abwägungsgebots, Anforderungen an die Alternativenprüfung im gestuften Verfahren durch die Planfeststellungsbehörde
Stichwort:Berücksichtigen planerischer Alternativen als Teil der Anforderungen des Abwägungsgebots
Leitsatz:1. Die Anforderungen des Abwägungsgebots richten sich auch und gerade an das Berücksichtigen planerischer Alternativen.

2. Der Planfeststellungsbehörde ist bei der Alternativenprüfung ein gestuftes Verfahren gestattet, bei dem sich die Anforderungen an den Umfang der Sachverhaltsermittlung und -bewertung nach dem erreichten Planungsstand und den im Laufe des Verfahrens gewonnenen Erkenntnissen richten.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 B 10.09




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