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LAG-KOELN – Urteil, 5 Sa 137/02 vom 02.05.2002

Rechtsgebiete:UmzugsTV
Schlagworte:Berlinumzug, Abfindung
Stichwort:Berlinumzug
Leitsatz:Ein Abfindungsanspruch des Arbeitnehmers, der aus Anlass der Verlagerung einer Bundesbehörde nach Berlin sein Arbeitsverhältins beendet, nach § 10 UmzugsTV setzt voraus, dass die Verlagerungsentscheidung und nicht andere Gründe das Motiv und die wesentliche Ursache für das Ausscheiden des Arbeitnehmers bildet.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 5 Sa 137/02




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