JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Berichtigungspflicht
| Rechtsgebiete: | AO, StGB, StPO |
| Stichwort: | Berichtigungspflicht |
| Volltext: BGH - Urteil, 1 StR 479/08 | |
| Rechtsgebiete: | AO |
| Stichwort: | Berichtigungspflicht |
| Leitsatz: | 1. Eine steuerrechtliche Anzeige- und Berichtigungspflicht nach § 153 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO besteht auch dann, wenn der Steuerpflichtige die Unrichtigkeit seiner Angaben bei Abgabe der Steuererklärung nicht gekannt, aber billigend in Kauf genommen hat und er später zu der sicheren Erkenntnis gelangt ist, dass die Angaben unrichtig sind. 2. Die sich aus § 153 AO ergebende steuerrechtliche Pflicht zur Berichtigung von mit bedingtem Hinterziehungsvorsatz abgegebenen Erklärungen wird strafrechtlich erst mit der Bekanntgabe der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens suspendiert, das die unrichtigen Angaben erfasst (im Anschluss an BGHSt 47, 8, 14) . |
| Volltext: BGH - Beschluss, 1 StR 479/08 | |
| Rechtsgebiete: | AO, InsO, UStG 1999 |
| Schlagworte: | Abtretung - Vorsteuer - Steuervergütung - Vorsteuerberichtigung - Feststellung zur Insolvenztabelle - Zessionar - Zedent - Erledigung auf andere Weise - Wegfall des Rechtsgrundes |
| Stichwort: | Berichtigungspflicht |
| Leitsatz: | 1. Wird eine Lieferung, für die der Vorsteuerabzug in Anspruch genommen worden ist, rückgängig gemacht und dadurch die Berichtigungspflicht des Unternehmers nach § 17 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. Abs. 1 Satz 3 UStG 1999 ausgelöst, bewirkt die vom FA in einem nachfolgenden Voranmeldungszeitraum vollzogene Berichtigung die (Teil-)Erledigung der vorangegangenen (negativen) Umsatzsteuerfestsetzung "auf andere Weise" i.S. des § 124 AO. War ein Vergütungsanspruch aus dieser Festsetzung abgetreten, so entsteht der Rückforderungsanspruch des Fiskus aus § 37 Abs. 2 AO gegenüber dem Zessionar im Umfang der ursprünglich zu hoch ausgezahlten Steuervergütung (Bestätigung der Senatsrechtsprechung). 2. Die Feststellung einer vom FA angemeldeten, einen früheren Vorsteuerabzug berichtigenden Umsatzsteuer zur Insolvenztabelle hat die gleiche Wirkung wie ein inhaltsgleicher Berichtigungsbescheid i.S. des § 17 UStG 1999. Ein Zessionar als Rechtsnachfolger im Zahlungsanspruch aus dem ursprünglichen Vorauszahlungsbescheid und Leistungsempfänger ist einem Rückforderungsanspruch in beiden Fällen gleichermaßen ausgesetzt (Fortentwicklung der Rechtsprechung). |
| Volltext: BFH - Urteil, VII R 36/07 | |
| Rechtsgebiete: | AO, EStG |
| Schlagworte: | Berichtigungsanzeige gegenüber unzuständigem FA |
| Stichwort: | Berichtigungspflicht |
| Leitsatz: | Reicht ein Steuerpflichtiger vor Ablauf der Festsetzungsfrist eine Berichtigungsanzeige i.S. des § 153 Abs. 1 AO bei einem unzuständigen FA ein, so ist die Anzeige zwar erstattet; zur Berechnung der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 9 AO ist jedoch grundsätzlich auf den Eingang beim zuständigen FA abzustellen. |
| Volltext: BFH - Urteil, VI R 62/06 | |
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