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berichtigungsfähiger Berechnungsfehler im Rahmen einer Kostenausgleichung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 23 W 57/07 vom 30.10.2007

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:berichtigungsfähiger Berechnungsfehler im Rahmen einer Kostenausgleichung
Stichwort:berichtigungsfähiger Berechnungsfehler im Rahmen einer Kostenausgleichung
Leitsatz:Beruht die Kostenausgleichung auf dem Ansatz einer unzutreffenden Berechnungsgröße kann das Interesse an einem gerechten Ergebnis eine Abänderung der Kostenfestsetzung zu Gunsten des nicht am Beschwerdeverfahren beteiligten (weiteren) Kostengläubigers im Wege einer Berichtigung gemäß § 319 Abs. 1 ZPO rechtfertigen.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 23 W 57/07




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