JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Berichtigungsbeschluss
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Schlagworte: | Gerichtlicher Vergleich, Berichtigungsbeschluss |
| Stichwort: | Berichtigungsbeschluss |
| Volltext: BAG - Beschluss, 3 AZB 64/08 | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG |
| Schlagworte: | Berichtigungsbeschluss, Berufungsfrist, Fristbeginn |
| Stichwort: | Berichtigungsbeschluss |
| Leitsatz: | 1. Die Berichtigung eines Urteils beeinflusst grundsätzlich nicht den Beginn und die Dauer der Berufungsfrist (BGH, Urteil vom 09.11.1994 - XII ZR 184/93). 2. Dies gilt auch dann, wenn das zugestellte Urteil nach dem richtigen Deckblatt mit der vollständigen Parteibezeichnung und dem Urteilstenor ab Seite 2 die "falschen", nämlich die Urteilsgründe eines Parallelverfahrens enthält, die inhaltlich im Wesentlichen den berichtigten Urteilsgründen entsprechen und der Berufungskläger keine Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist beantragt, sondern innerhalb eines Monats nach Übersendung des Berichtigungsbeschlusses eine neue Berufung eingelegt und diese "rechtzeitig" begründet hat. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 7 Sa 1517/04 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Unrichtigkeit, Urteil, offenbar, Berichtigungsbeschluss |
| Stichwort: | Berichtigungsbeschluss |
| Leitsatz: | In der Prüfung der "offenbaren Unrichtigkeit" eines Urteils kann zur Klärung der Frage nach dem Auseinanderklaffen von richterlichem Willen und gefundenem Ausdruck auch die im Berichtigungsbeschluss festgehaltene Bekundung des erkennenden Richters selbst berücksichtigt werden. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 24 W 21/05 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Berichtigungsbeschluss, Urteilsrubrum, Geschäftsführer |
| Stichwort: | Berichtigungsbeschluss |
| Leitsatz: | 1) Wird das Rubrum eines Versäumnisurteils gemäß § 319 ZPO dahingehend berichtigt, dass als Geschäftsführer der verurteilten GmbH der Name einer anderen Person als zuvor angegeben wird, so ist diese andere Person bechwerdeberechtigt. 2) Der Berichtigungsbeschluss ist ohne weiteres aufzuheben, wenn er den Eintragungen im Handelsregister widerspricht. |
| Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 7 Ta 220/02 | |
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