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Berichtigung der Lohnnachweiskarte im Baugewerbe

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 9 AZR 661/99 vom 20.02.2001

Rechtsgebiete:BGB, BUrlG, VTV, Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe
Schlagworte:Berichtigung der Lohnnachweiskarte im Baugewerbe
Stichwort:Berichtigung der Lohnnachweiskarte im Baugewerbe
Leitsatz:Nach § 8 Nr. 11 BRTV-Bau ist ua. Ziel des Urlaubskassenverfahrens, die Urlaubsvergütung der gewerblichen Bauarbeitnehmer zu sichern. Zur Erreichung dieses Ziels haben die Tarifvertragsparteien nicht bestimmt, daß im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des urlaubsgewährenden Bauarbeitgebers der Arbeitnehmer berechtigt ist, vom nächsten Bauarbeitgeber, mit dem er ein Arbeitsverhältnis begründet, die Erfüllung des Anspruchs zu verlangen. Der Arbeitnehmer hat vielmehr zunächst die Abwicklung des Insolvenzverfahrens abzuwarten.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 661/99




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