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berichtigende Auslegung

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 4 VR 2.07 vom 19.06.2007

Rechtsgebiete:VwGO, LuftVG
Schlagworte:Militärflugplatz, Änderungsgenehmigung, aufschiebende Wirkung, Fortdauer der -, Rechtsmittelgericht, berichtigende Auslegung, Suspensiveffekt
Stichwort:berichtigende Auslegung
Leitsatz:§ 80b Abs. 2 VwGO ist berichtigend dahin auszulegen, dass das Rechtsmittelgericht auf Antrag anordnen kann, dass die aufschiebenden Wirkung fortdauert.

Der Antrag nach § 80b Abs. 2 VwGO ist nicht fristgebunden; eine Frist ergibt sich auch nicht mittelbar aus dem Begriff der Fortdauer der aufschiebenden Wirkung.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 VR 2.07



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 11 S 223/02 vom 22.04.2002

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Redaktionsversehen, berichtigende Auslegung, Überleitungsvorschrift
Stichwort:berichtigende Auslegung
Leitsatz:Dem Gesetzgeber ist bei der Formulierung des § 194 Abs. 3 VwGO insoweit ein Redaktionsversehen unterlaufen, als die Vorschrift nach ihrem Wortlaut solche Zulassungsanträge nicht erfasst, welche am 1. Januar 2002 oder später fristgerecht gegen noch im Jahr 2001 bekannt gegebene Beschlüsse in Prozesskostenhilfesachen eingelegt werden.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 11 S 223/02

BVERWG – Beschluss, BVerwG 4 NB 3.97 vom 27.01.1998

Rechtsgebiete:GG, VwGO, BauNVO, VwVfG
Schlagworte:"Immissionswirksamer flächenbezogener Schalleistungspegel", flächenbezogener Schalleistungspegel, Emissionsgrenzwert, Gewerbegebiet, Gliederung, Baugenehmigung, Nebenbestimmung, Rechtsstaatsprinzip, Bebauungsplan, Ausfertigung, Gemeindedirektor, Bestimmtheit, Redaktionsversehen, berichtigende Auslegung, Teilnichtigkeit.
Stichwort:berichtigende Auslegung
Leitsatz:Leitsätze:

Zur Gliederung von Baugebieten können auch Emissionsgrenzwerte nach dem sog. "immissionswirksamen flächenbezogenen Schalleistungspegel" festgesetzt werden.

Der durch die Festsetzung "immissionswirksamer flächenbezogener Schalleistungspegel" bezweckte Lärmschutz kann durch eine der Baugenehmigung beigefügte Nebenbestimmung auf Dauer gesichert werden.

Eine landesrechtliche Regelung, nach der neben dem Bürgermeister (Ratsvorsitzenden) auch der Gemeindedirektor Bebauungspläne ausfertigen darf, ist mit Bundesrecht vereinbar.

Auch Bebauungspläne sind einer berichtigenden Auslegung zugänglich.

Beschluß des 4. Senats vom 27. Januar 1998 - BVerwG 4 NB 3.97

I. OVG Münster vom 17.10.1996 - Az.: OVG 7a D 122/94. NE-
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 NB 3.97


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