JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > berichtigende Auslegung
| Rechtsgebiete: | VwGO, LuftVG |
| Schlagworte: | Militärflugplatz, Änderungsgenehmigung, aufschiebende Wirkung, Fortdauer der -, Rechtsmittelgericht, berichtigende Auslegung, Suspensiveffekt |
| Stichwort: | berichtigende Auslegung |
| Leitsatz: | § 80b Abs. 2 VwGO ist berichtigend dahin auszulegen, dass das Rechtsmittelgericht auf Antrag anordnen kann, dass die aufschiebenden Wirkung fortdauert. Der Antrag nach § 80b Abs. 2 VwGO ist nicht fristgebunden; eine Frist ergibt sich auch nicht mittelbar aus dem Begriff der Fortdauer der aufschiebenden Wirkung. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 VR 2.07 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | Redaktionsversehen, berichtigende Auslegung, Überleitungsvorschrift |
| Stichwort: | berichtigende Auslegung |
| Leitsatz: | Dem Gesetzgeber ist bei der Formulierung des § 194 Abs. 3 VwGO insoweit ein Redaktionsversehen unterlaufen, als die Vorschrift nach ihrem Wortlaut solche Zulassungsanträge nicht erfasst, welche am 1. Januar 2002 oder später fristgerecht gegen noch im Jahr 2001 bekannt gegebene Beschlüsse in Prozesskostenhilfesachen eingelegt werden. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 11 S 223/02 | |
| Rechtsgebiete: | GG, VwGO, BauNVO, VwVfG |
| Schlagworte: | "Immissionswirksamer flächenbezogener Schalleistungspegel", flächenbezogener Schalleistungspegel, Emissionsgrenzwert, Gewerbegebiet, Gliederung, Baugenehmigung, Nebenbestimmung, Rechtsstaatsprinzip, Bebauungsplan, Ausfertigung, Gemeindedirektor, Bestimmtheit, Redaktionsversehen, berichtigende Auslegung, Teilnichtigkeit. |
| Stichwort: | berichtigende Auslegung |
| Leitsatz: | Leitsätze: Zur Gliederung von Baugebieten können auch Emissionsgrenzwerte nach dem sog. "immissionswirksamen flächenbezogenen Schalleistungspegel" festgesetzt werden. Der durch die Festsetzung "immissionswirksamer flächenbezogener Schalleistungspegel" bezweckte Lärmschutz kann durch eine der Baugenehmigung beigefügte Nebenbestimmung auf Dauer gesichert werden. Eine landesrechtliche Regelung, nach der neben dem Bürgermeister (Ratsvorsitzenden) auch der Gemeindedirektor Bebauungspläne ausfertigen darf, ist mit Bundesrecht vereinbar. Auch Bebauungspläne sind einer berichtigenden Auslegung zugänglich. Beschluß des 4. Senats vom 27. Januar 1998 - BVerwG 4 NB 3.97 I. OVG Münster vom 17.10.1996 - Az.: OVG 7a D 122/94. NE- |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 NB 3.97 | |
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