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Bergmannsversorgungsschein

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Urteil, 2 Sa 1020/08 vom 17.12.2008

Rechtsgebiete:BetrVG
Stichwort:Bergmannsversorgungsschein
Leitsatz:Betriebsbedingte Kündigung aufgrund eines Interessenausgleichs mit Namensliste in der Insolvenz.

Haben die Betriebsparteien den gekündigten Arbeitnehmer wegen einer vorgreiflichen Kündigung nicht in die Sozialauswahl einbezogen, führt dies nicht zur Sozialwidrigkeit der Kündigung, wenn der Insolvenzverwalter mit Erfolg geltend machen kann, der Kläger wäre aufgrund der mit dem Betriebsrat vereinbarten Auswahlrichtlinie in jedem Fall entlassen worden.

Kein unzulässiges Nachschieben von Kündigungsgründen gemäß § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, wenn der Insolvenzverwalter auf entsprechende Rüge des Arbeitnehmers seinen Sachvortrag zur Sozialauswahl ergänzt.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 2 Sa 1020/08



LAG-HAMM – Urteil, 15 Sa 22/06 vom 20.04.2006

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Unwirksamkeit einer als Versetzung zu wertenden Zuweisung einer tariflich geringer bewer-teten Tätigkeit, Auswirkungen auf die geschuldete Vergütung
Stichwort:Bergmannsversorgungsschein
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 15 Sa 22/06

BAG – Urteil, 4 AZR 136/04 vom 01.12.2004

Rechtsgebiete:Manteltarifvertrag für Arbeitnehmer des rheinisch-westfälischen Steinkohlenbergbaus
Schlagworte:Tarifvertragliche Energiebeihilfe
Stichwort:Bergmannsversorgungsschein
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 136/04

BAG – Urteil, 9 AZR 483/03 vom 15.06.2004

Rechtsgebiete:GG, BGB, BBergG, GesBergV, KlimaBergV
Schlagworte:Annahmeverzug, Beschäftigungsverbot, Bergbau
Stichwort:Bergmannsversorgungsschein
Leitsatz:Führt eine bergrechtlich vorgeschriebene Vorsorgeuntersuchung zur Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zu dem Ergebnis, die Beschäftigung des Bergmanns sei gesundheitlich bedenklich, darf das Unternehmen den Bergmann nicht für Tätigkeiten nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 BBergG beschäftigen. Die Richtigkeit der bescheinigten Bedenken ist gerichtlich überprüfbar. Die Gerichte für Arbeitssachen gewähren dazu Rechtsschutz, indem sie in einem auf Beschäftigung gerichteten Rechtsstreit die Richtigkeit der ärztlichen Beurteilung durch einen von der zuständigen Behörde ermächtigten Arzt überprüfen und gegebenenfalls ersetzen.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 483/03


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