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OLG-KOBLENZ – Urteil, 3 U 261/98 vom 16.11.1999

Rechtsgebiete:BGB, ZPO, VerbrKrG
Stichwort:Bereitstellungszins
Leitsatz:Enthalten Allgemeine Geschäftsbedingungen für bestimmte Fälle die Regelung, dass dem Verwender ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung gegen seinen Vertragspartner nur dann zusteht, wenn diesem eine Nachfrist gesetzt und er auf die Rechtsfolgen der Fristversäumnis hingewiesen worden ist, so bedarf es einer solchen Fristsetzung mit Belehrung in den Fällen nicht, in denen erkennbar feststeht, dass der Vertragspartner seiner vertraglichen Verpflichtung endgültig nicht nachkommen kann.

OLG Koblenz Urteil 16.11.1999 - 3 U 261/98 -
3 O 449/96 LG Bad Kreuznach
Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 3 U 261/98




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