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Bereitschaftsdienst

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 6 AZR 141/08 vom 28.05.2009

Rechtsgebiete:TVöD-BT-V (Bund)
Schlagworte:Tarifrecht des öffentlichen Dienstes - Arbeitsvergütung, Anordnung der Anwesenheit an Bord eines Schiffes
Stichwort:Bereitschaftsdienst
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 141/08



LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 7 Sa 1481/08 vom 14.05.2009

Rechtsgebiete:MTV Chemische Industrie, Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG, ArbZG
Schlagworte:Arbeitszeit, Feuerwehrleute, 24-Stunden-Schicht, Bereitschaftsdienst, Bereitschaftsruhe
Stichwort:Bereitschaftsdienst
Leitsatz:1. Die in § 5 Abs. 2 MTV Chemische Industrie geregelte Bereitschaftsruhe ist Bereitschaftsdienst im Rechtssinne und damit Arbeitszeit.

2. § 5 Abs. 2 MTV enthält eine gegenüber § 5 Abs. 1 MTV eigenständige Arbeitszeitenregelung für Arbeitnehmer, die 24-Stunden-Dienste zu leisten haben.

3. Ein Verstoß gegen die Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG liegt nicht vor.

4. Die Festlegung der in Art. 22 der Richtlinie geforderten Sicherungsmaßnahmen kann aus Sachgründen am besten von den Tarifvertragsparteien geregelt werden.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 7 Sa 1481/08

LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 7 Sa 1482/08 vom 14.05.2009

Rechtsgebiete:MTV Chemische Industrie, Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG, ArbZG
Schlagworte:Arbeitszeit, Feuerwehrleute, 24-Stunden-Schicht, Bereitschaftsdienst, Bereitschaftsruhe
Stichwort:Bereitschaftsdienst
Leitsatz:1. Die in § 5 Abs. 2 MTV Chemische Industrie geregelte Bereitschaftsruhe ist Bereitschaftsdienst im Rechtssinne und damit Arbeitszeit.

2. § 5 Abs. 2 MTV enthält eine gegenüber § 5 Abs. 1 MTV eigenständige Arbeitszeitenregelung für Arbeitnehmer, die 24-Stunden-Dienste zu leisten haben.

3. Ein Verstoß gegen die Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG liegt nicht vor.

4. Die Festlegung der in Art. 22 der Richtlinie geforderten Sicherungsmaßnahmen kann aus Sachgründen am besten von den Tarifvertragsparteien geregelt werden.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 7 Sa 1482/08

BAG – Urteil, 10 AZR 222/08 vom 11.02.2009

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Gratifikation/Sondervergütung, Inhaltskontrolle AGB - Sonderzahlung, Bezugnahme auf ein einseitiges Regelungswerk des Arbeitgebers, Änderungsvorbehalt
Stichwort:Bereitschaftsdienst
Volltext: BAG - Urteil, 10 AZR 222/08


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