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Bereithaltung von Wasser

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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 2 S 223/05 vom 31.07.2006

Rechtsgebiete:KAG
Schlagworte:Wasserversorgungsgebühr, Bereitstellungsgebühr, Benutzungsverhältnis, Teilbefreiung Benutzungszwang, Einverständnis, Reserveanschluss, Bereithaltung von Wasser
Stichwort:Bereithaltung von Wasser
Leitsatz:Bei teilweiser Befreiung vom Zwang zur Benutzung der öffentlichen Wasserversorgung besteht ein öffentliches Benutzungsverhältnis. Mit der Inanspruchnahme der öffentlichen Wasserversorgung zur Deckung eines Wasserbedarfs, für den eine Ausnahme vom Benutzungszwang festgelegt ist, wird der Bereithaltung von Wasser zur Deckung dieses Teils des Wasserbedarfs schlüssig "zugestimmt".
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 2 S 223/05




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