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Bereithaltung der Lohnunterlagen

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OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 462/2000 vom 05.07.2000

Rechtsgebiete:OWiG, AEntG
Schlagworte:Arbeitnehmerentsendegesetz, Geldbuße gegen juristische Person, Anforderungen an tatsächliche Feststellungen, Bereithaltung der Lohnunterlagen, unvollständige Anmeldung von Arbeitnehmern, Abführung von Urlaubskassenbeiträgen, Bemessung der Geldbuße
Stichwort:Bereithaltung der Lohnunterlagen
Leitsatz:Leitsatz

1. Zu den Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen bei einem Verstoß gegen das AEntG, für den gegen eine juristische Person eine Geldbuße festgesetzt wird.

2. Zur Bemessung der Geldbuße bei einem Verstoß gegen das AEntG.

- Az: 2 Ss OWi 462/2000 OLG Hamm -
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss OWi 462/2000




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