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Entscheidungen der Gerichte




OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 4 B 27.07 vom 24.01.2008

Rechtsgebiete:GG, BGleiG, VwGO, ZPO, AufenthG, AGG
Schlagworte:Gleichstellungsbeauftragte, Gleichstellungsplan, Inhalt, Bundesministerium, Arbeitsstab, Beauftragte, Bundesregierung, Migration, Antidiskriminierungsstelle, Einspruchsverfahren, Einigung, außergerichtliche -, Klagefrist, Einhaltung, Rügepflicht, Feststellungsinteresse, Wiederholungsgefahr, Beschwer, Situation, Frauen, Männer, Gleichberechtigung, Vollzeitstelle, Teilzeitstelle, Dienststelle, Bereich, Frauenanteil, Unterrepräsentation, unterrepräsentiert, Köpfe, Zählung nach Köpfen, Stellen, Zählung nach Stellenanteilen, gender mainstreaming, Familie, Erwerbstätigkeit
Stichwort:Bereich
Leitsatz:Das BGleiG schreibt nicht vor, dass der Gleichstellungsplan die Situation der Frauen und Männer in der Dienststelle nach ihrem jeweiligen Anteil am Gesamtumfang der Stellen aufzuzeigen hat.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durfte in seinem Gleichstellungsplan für die Jahre 2004 bis 2007 die Situation der Frauen und Männer in den einzelnen Bereichen (§ 4 Abs. 3 BGleiG) nicht nur einheitlich, sondern (zusätzlich) getrennt darstellen nach dem Arbeitsstab der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration einerseits und den übrigen Beschäftigten des Ministeriums andererseits.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 4 B 27.07



OLG-FRANKFURT – Urteil, 6 U 188/05 vom 02.11.2006

Rechtsgebiete:UWG
Schlagworte:Werbung, Reklame, Werbeaussage, Aussage, Spitzenstellung, Irreführung, Bereich
Stichwort:Bereich
Leitsatz:Inhaltlich begründet die Aussage "Die Nr. 1 zwischen Aachen und Berlin" die Gefahr einer Irreführung, denn darin liegt die Behauptung einer bundesweiten Spitzenstellung.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 6 U 188/05

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 9 S 762/03 vom 09.03.2004

Rechtsgebiete:WBO 2000
Schlagworte:Weiterbildung, ärztliche, Arztbezeichnung, Auslegungsbeschluss, Bereich, Zusatzbezeichnung, Notfallmedizin, Übergangsrecht, Übergangsbestimmung, Vorstand, Vertreterversammlung, Satzung
Stichwort:Bereich
Leitsatz:1. Auslegungsbeschlüsse des Vorstandes der Landesärztekammer zur Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung der von der Vertreterversammlung erlassenen Weiterbildungsordnung sind als Verwaltungsvorschriften gerichtlich voll überprüfbar. Ihnen kommt keine normkonkretisierende Funktion und damit auch keine rechtliche Außenwirkung zu.

2. Es ist unzulässig, die in einer Weiterbildungsordnung festgelegten Voraussetzungen für den Erwerb einer Arztbezeichnung durch Beschluss des Vorstandes über die Grenzen der Auslegung hinaus weiter einzuschränken.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 9 S 762/03

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 L 388/01 vom 24.02.2004

Rechtsgebiete:LSA-StiftG, DDR-StiftG, DDR-KommVfG
Schlagworte:Stiftung, allgemeine, Stiftung, kommunale, Stifterwille, Stiftungszweck, Wille, ursprünglicher, Satzung, Zweck, kommunaler, Bereich, kommunaler, Stiftungssatzung, Kommunalverfassung, Stiftungsverzeichnis
Stichwort:Bereich
Leitsatz:1. Maßgeblich für den Zweck der Stiftung ist der ursprüngliche Stifterwille.

2. Hiervon unabhängig ist die Einordnung der gegründeten Stiftung in das Stiftungsrecht.

Die Eigenschaft "kommunale" Stiftung unterliegt nicht der Bestimmung durch den Stifter.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 L 388/01


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