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BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 10.06 vom 24.10.2007

Rechtsgebiete:VwGO, VermG
Schlagworte:Berechtigter, untergegangener Berechtigter, Gemeinschaft, altrechtliche Gemeinschaft, Separationsinteressentengemeinschaft, Realgemeinde, Wiederbelebung
Stichwort:Berechtigter
Leitsatz:Eine durch das brandenburgische Gesetz über die Auflösung der Gemeinschaften der Separationsinteressenten vom 11. Mai 1951 aufgelöste altrechtliche Gemeinschaft lebt mit dem Antrag auf Restitution ihres früheren Grundvermögens als vermögensrechtliches Zuordnungssubjekt nicht wieder auf; sie ist nicht beteiligungsfähig im Sinne von § 61 Nr. 2 VwGO (im Anschluss an das Urteil vom 29. August 2006 - BVerwG 8 C 21.05 - BVerwGE 126, 316 = Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 86).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 10.06



BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 37.06 vom 15.03.2007

Rechtsgebiete:AusglLeistG
Schlagworte:Ausgleichsleistung, Unwürdigkeit, Ausschluss, Anspruchsausschluss, Ausschlusstatbestand, Berechtigter, Anspruchsteller, Erbe, Durchgangserbe, Zwischenerbe, Zwischenglied in der Erbenkette, dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub leisten, erhebliches Vorschubleisten
Stichwort:Berechtigter
Leitsatz:Eine Ausgleichsleistung kann nicht wegen Unwürdigkeit nach § 1 Abs. 4 AusglLeistG verweigert werden, wenn ein Ausschlusstatbestand allenfalls durch einen Zwischenerben verwirklicht wurde, der bei Inkrafttreten des Ausgleichsleistungsgesetzes bereits verstorben war.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 37.06

BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 21.05 vom 29.08.2006

Rechtsgebiete:VermG, AnmeldeVO, BGB, EGBGB, EGZGB
Schlagworte:Vermögenswert, geschützter, geschützter Vermögenswert, Eigentum, subjektiv-dinglich, subjektiv-dingliches Eigentum, Verfügungsbeschränkung, Rezessbeteiligte, Berechtigter, untergegangen, untergegangener Berechtigter, Gemeinschaft, Gesamthandsgemeinschaft, Wiederbelebung, Vertretungsbefugnis, Notgeschäftsführung
Stichwort:Berechtigter
Leitsatz:Das durch Art. 113 EGBGB aufrechterhaltene deutsch-rechtliche Gesamteigentum altrechtlicher Gemeinschaften ist ein Vermögenswert im Sinne des Vermögensgesetzes.

Eine mit der Überführung des Gesamteigentums in das Eigentum des Volkes untergegangene Gemeinschaft lebt mit dem Antrag auf Restitution als vermögensrechtliches Zuordnungssubjekt wieder auf.

Ehemalige Mitglieder der Gemeinschaft und deren Rechtsnachfolger im Eigentum des berechtigten Grundstücks durften im Rahmen einer Notgeschäftsführung auch einzeln für die Gemeinschaft vermögensrechtliche Ansprüche anmelden.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 21.05

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 22.05 vom 23.02.2006

Rechtsgebiete:AusglLeistG, VermG
Schlagworte:Entschädigungslose Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage, Ausschluss, Anspruchsausschluss, Ausschlusstatbestand, dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub leisten, Unwürdigkeit, unmittelbar Geschädigter, Berechtigter, Erbe, Erbeserbe, Rechtsnachfolge, Rechtsnachfolger, Rechtsvorgänger
Stichwort:Berechtigter
Leitsatz:In die Prüfung, ob ein Anspruchsausschluss nach § 1 Abs. 4 AusglLeistG vorliegt, ist auch derjenige einzubeziehen, auf den die entschädigungslose Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage abgezielt hat, selbst wenn er im Zeitpunkt der Enteignung bereits verstorben war. Die Enteignung zielt auf denjenigen ab, dessen Belastung, etwa durch erhebliches Vorschubleisten zugunsten des nationalsozialistischen Systems, der Grund für den Zugriff auf den Vermögenswert und die entschädigungslose Enteignung war (wie Urteil vom 24. Februar 2005 - BVerwG 3 C 16.04).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 22.05


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