JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Berechtigte
| Rechtsgebiete: | BeamtVG, BGB, VwVfG |
| Schlagworte: | Absendevermerke, berechtigte, Bestreiten, Sorgfaltspflichtverletzung, substantiiertes, Zweifel |
| Stichwort: | Berechtigte |
| Leitsatz: | Die Verletzung von Sorgfaltspflichten ersetzt nicht die für die Wirksamkeit eines Bescheides erforderliche Bekanntgabe nach § 41 Abs. 2 VwVfG, wenn der Zugang des mittels einfachen Briefs übersandten Bescheides substantiiert bestritten wird und die Behörde die Bekanntgabe des Bescheides nicht nachweisen kann. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 LA 136/06 | |
| Rechtsgebiete: | VwVfG, BeamtVG, VAHRG, SGB VI, VwGO, VAHRG |
| Schlagworte: | Beamtenrecht, Versorgungsbezüge, Versorgungsempfänger, Versorgungsausgleich, Versorgungsanwartschaft, Anwartschaft, Ausgleichsberechtigter, Ausgleichsverpflichteter, Rentenkonto, Härten, Regelung, Kürzungsbetrag, Festsetzungsbescheid, Änderung, Berechtigte, Leistungen, Rentenversicherung, Regelaltersrente, Hinterbliebene, Hinterbliebenenrente, Witwerrente, Halbwaisenrente, Rehabilitationsleistung, Grenzbetrag, Kürzung, Unverhältnismäßigkeit, Erstattung, Erstattungsanspruch, öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch |
| Stichwort: | Berechtigte |
| Leitsatz: | 1. Hat der aus einem Versorgungsausgleich gemäß § 1587b Abs. 2 BGB Berechtigte vor seinem Tod keine Leistungen aus dem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht erhalten, so wird die Versorgung des Verpflichteten nicht gemäß § 57 BeamtVG gekürzt, wenn den Hinterbliebenen des Verstorbenen aus dem Anrecht zeitlich begrenzt Leistungen lediglich in einer Höhe gewährt wurden oder werden, die absehbar den Grenzbetrag des § 4 Abs. 2 VAHRG nicht übersteigt. 2. Leistungen, die von den Hinterbliebenen des Verstorbenen nicht beantragt oder ihnen weder bewilligt noch gewährt wurden, sind bei der Ermittlung des Grenzbetrages nach § 4 Abs. 2 VAHRG nicht zu berücksichtigen. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 10137/04.OVG | |
| Rechtsgebiete: | EntschRÄndG, VermG, REAO, Abkommen BRD/USA vom 13.05.1992 |
| Schlagworte: | Parteiwechsel, gesetzlicher, Zuständigkeit, Berechtigte, Verkauf, verfolgungsbedingter, Legalzession, Zession, Rechtsnachfolger, amerikanische, Anmeldung, Anmeldefrist, Ausschlussfrist, Fristversäumnis, Heilung, Heilungsvorschrift, Wiederaufleben, Rechtsmangel, Rückwirkung, Vertrauensschutz, Rechtssicherheit, unklare Rechtslage |
| Stichwort: | Berechtigte |
| Leitsatz: | Mit der Einführung des § 29 Abs. 3 VermG ist das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen mit Wirkung vom 1. Januar 2004 als Ausgangsbehörde auch für alle Verfahren zuständig geworden, in denen neben Ansprüchen nach § 1 Abs. 6 VermG auch andere Ansprüche nach dem Vermögensgesetz geltend gemacht werden. In anhängigen Gerichtsverfahren ist ein gesetzlicher Parteiwechsel eingetreten. § 30 a Abs. 1 Satz 4 Alternative 2 VermG stellt eine Heilungsvorschrift dar, durch die der Rechtsmangel der Fristversäumnis bei der Legalzession nachträglich unbeachtlich wird und nach dem 31. Dezember 1992 erloschene Ansprüche wieder aufleben. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 9.03 | |
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