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Berechnungsgrundlagen

Entscheidungen der Gerichte




OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 4 L 41/07 vom 04.06.2007

Rechtsgebiete:AO
Schlagworte:Abwassergebühr, Berechnungsgrundlagen, Entstehung, Erfassungsbogen, Flächenerfassung, Gebührenschuld, Miteigentümer, Mitteilungspflicht, Niederschlagswasser, Sachaufklärung, Schätzung, Schätzungsbefugnis, Untersuchungsgrundsatz
Stichwort:Berechnungsgrundlagen
Leitsatz:1. Der Erlass eines Abwassergebührenbescheides vor dem Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld führt nicht zur Aufhebung dieses Bescheides, wenn jedenfalls zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung die Gebührenschuld entstanden ist und der Bescheid bei seiner Aufhebung sofort inhaltsgleich erneut festgesetzt werden müsste.

2. Es ist der gebührenerhebenden Körperschaft aus Praktikabilitätsgründen grundsätzlich durchaus erlaubt, gegenüber einem der Miteigentümer des streitbefangenen Grundstücks im Rahmen der Festsetzung der Gebühr von der Schätzungsbefugnis dann Gebrauch zu machen, wenn (nur) dieser seiner Mitteilungspflicht nicht nachgekommen ist.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 L 41/07



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 4 S 2289/05 vom 13.02.2007

Rechtsgebiete:GG, BBesG
Schlagworte:Kinderbezogene Besoldung, Kinderreicher Beamter, Amtsangemessene Alimentation, Familienzuschlag, Vollstreckungsanordnung, Gesetzesvorbehalt, Berechnungsgrundlagen, Zeitnahe Geltendmachung
Stichwort:Berechnungsgrundlagen
Leitsatz:1. Die Besoldung von Beamten der Besoldungsgruppen C 1/C 2 mit drei und mehr Kindern in den Jahren 1999 - 2001 und 2004 entspricht nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 24.11.1998 (BVerfGE 99, 300).

2. Die Gerichte sind weiterhin befugt, die verfassungsrechtlich gebotene Mindestalimentation selbst zu berechnen und Beamten für ein drittes - und jedes weitere - Kind höhere als die gesetzlich vorgesehenen familienbezogene Gehaltsbestandteile unmittelbar zuzusprechen.

3. Auch in Ansehung der Änderungen des Besoldungs-, Kindergeld- und Steuerrechts gilt die Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2004 fort. Die Berechnungsgrundlagen sind nicht entfallen.

4. Die Verwaltungsgerichte sind ab dem 01.01.2000 befugt, höhere familienbezogene Gehaltsbestandteile ggf. auch für das Jahr 1999 zuzusprechen.

5. Ansprüche auf höhere Besoldung müssen zeitnah, also während des jeweils laufenden Haushaltsjahres, geltend machen werden.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 4 S 2289/05


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