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Berechnung von Urlaubsentgelt und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Entscheidungen der Gerichte




LAG-MUENCHEN – Urteil, 10 Sa 455/08 vom 14.01.2009

Rechtsgebiete:GG, ZPO, MTV Nr. 10
Schlagworte:Berechnung von Urlaubsentgelt und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Überraschungsentscheidung
Stichwort:Berechnung von Urlaubsentgelt und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Leitsatz:1. Weist das Arbeitsgericht eine Klage mangels Schlüssigkeit ab, stellt dies auch ohne vorherigen Hinweis des Arbeitsgerichts keine Überraschungsentscheidung dar, wenn die Beklagte im Verfahren diesen Mangel ausdrücklich gerügt hat.

2. Ein Beweisantrag, einen Gewerkschaftssekretär zur Auffassung einer tarifschließenden Gewerkschaft zu einer tariflichen Regelung zu vernehmen, ist unzulässig und unbeachtlich.

3. Freischichttage wirken sich auf den Teiler eines Jahresarbeitsverdienstes zur Berechnung eines kalendertäglichen Anspruchs auf Urlaubsentgelt und/oder Entgeltfortzahlung nach dem Manteltarifvertrag Nr. 10 für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Bayern nicht mindernd aus.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 10 Sa 455/08



LAG-MUENCHEN – Urteil, 10 Sa 454/08 vom 14.01.2009

Rechtsgebiete:GG, ZPO, MTV Nr. 10
Schlagworte:Berechnung von Urlaubsentgelt und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Überraschungsentscheidung
Stichwort:Berechnung von Urlaubsentgelt und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Leitsatz:1. Weist das Arbeitsgericht eine Klage mangels Schlüssigkeit ab, stellt dies auch ohne vorherigen Hinweis des Arbeitsgerichts keine Überraschungsentscheidung dar, wenn die Beklagte im Verfahren diesen Mangel ausdrücklich gerügt hat.

2. Ein Beweisantrag, einen Gewerkschaftssekretär zur Auffassung einer tarifschließenden Gewerkschaft zu einer tariflichen Regelung zu vernehmen, ist unzulässig und unbeachtlich.

3. Freischichttage wirken sich auf den Teiler eines Jahresarbeitsverdienstes zur Berechnung eines kalendertäglichen Anspruchs auf Urlaubsentgelt und/oder Entgeltfortzahlung nach dem Manteltarifvertrag Nr. 10 für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Bayern nicht mindernd aus.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 10 Sa 454/08

LAG-MUENCHEN – Urteil, 10 Sa 453/08 vom 14.01.2009

Rechtsgebiete:GG, ZPO, MTV Nr. 10
Schlagworte:Berechnung von Urlaubsentgelt und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Überraschungsentscheidung
Stichwort:Berechnung von Urlaubsentgelt und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Leitsatz:1. Weist das Arbeitsgericht eine Klage mangels Schlüssigkeit ab, stellt dies auch ohne vorherigen Hinweis des Arbeitsgerichts keine Überraschungsentscheidung dar, wenn die Beklagte im Verfahren diesen Mangel ausdrücklich gerügt hat.

2. Ein Beweisantrag, einen Gewerkschaftssekretär zur Auffassung einer tarifschließenden Gewerkschaft zu einer tariflichen Regelung zu vernehmen, ist unzulässig und unbeachtlich.

3. Freischichttage wirken sich auf den Teiler eines Jahresarbeitsverdienstes zur Berechnung eines kalendertäglichen Anspruchs auf Urlaubsentgelt und/oder Entgeltfortzahlung nach dem Manteltarifvertrag Nr. 10 für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Bayern nicht mindernd aus. - Überraschungsentscheidung
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 10 Sa 453/08

LAG-MUENCHEN – Urteil, 10 Sa 449/08 vom 14.01.2009

Rechtsgebiete:GG, ZPO, MTV Nr. 10
Schlagworte:Berechnung von Urlaubsentgelt und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Überraschungsentscheidung
Stichwort:Berechnung von Urlaubsentgelt und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Leitsatz:1. Weist das Arbeitsgericht eine Klage mangels Schlüssigkeit ab, stellt dies auch ohne vorherigen Hinweis des Arbeitsgerichts keine Überraschungsentscheidung dar, wenn die Beklagte im Verfahren diesen Mangel ausdrücklich gerügt hat.

2. Ein Beweisantrag, einen Gewerkschaftssekretär zur Auffassung einer tarifschließenden Gewerkschaft zu einer tariflichen Regelung zu vernehmen, ist unzulässig und unbeachtlich.

3. Freischichttage wirken sich auf den Teiler eines Jahresarbeitsverdienstes zur Berechnung eines kalendertäglichen Anspruchs auf Urlaubsentgelt und/oder Entgeltfortzahlung nach dem Manteltarifvertrag Nr. 10 für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Bayern nicht mindernd aus.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 10 Sa 449/08


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