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Berechnung einer Invaliditätsrente für einen mit unverfallbarer Anwartschaft vorzeitig Ausgeschiedenen

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 3 AZR 649/00 vom 21.08.2001

Rechtsgebiete:BetrAVG
Schlagworte:Berechnung einer Invaliditätsrente für einen mit unverfallbarer Anwartschaft vorzeitig Ausgeschiedenen
Stichwort:Berechnung einer Invaliditätsrente für einen mit unverfallbarer Anwartschaft vorzeitig Ausgeschiedenen
Leitsatz:Die Invalidenrente des vorzeitig ausgeschiedenen Arbeitnehmers ist nach § 2 Abs. 1 BetrAVG zu berechnen. Die Anwendung dieser gesetzlichen Berechnungsregel kann dazu führen, daß die zwischen Versorgungsfall und fester Altersgrenze fehlende Betriebstreue zweifach anspruchsmindernd berücksichtigt wird.
Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 649/00




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