JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Berechnung des Urlaubsentgelts ohne Berücksichtigung von freien Tagen bei Freizeitausgleich für Spätöffnungszeiten im Einzelhandel
| Rechtsgebiete: | MTV f. d. Einzelhandel NRW |
| Schlagworte: | Berechnung des Urlaubsentgelts ohne Berücksichtigung von freien Tagen bei Freizeitausgleich für Spätöffnungszeiten im Einzelhandel |
| Stichwort: | Berechnung des Urlaubsentgelts ohne Berücksichtigung von freien Tagen bei Freizeitausgleich für Spätöffnungszeiten im Einzelhandel |
| Leitsatz: | Die für den Arbeitnehmer jeweils maßgebliche Arbeitszeitverteilung, also die vom Arbeitnehmer an den Arbeitstagen zu erbringende Dienstleistung, ist Berechnungsgrundlage für die tarifliche Urlaubsdauer, wenn die Arbeitszeit anders als auf fünf oder sechs Tage in der Woche verteilt ist.Dadurch ändert sich die Zahl der Urlaubstage, wenn durch die Gewährung von freien Tagen als Ausgleich für Spätöffnungszeiten abwechselnd vier und fünf Tage in der Woche gearbeitet wird. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 13 Sa 1003/98 | |
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