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Berechnung des täglichen Bemessungsentgelt ab 1.1.2005 in Altfällen

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 7a AL 38/06 R vom 08.02.2007

Rechtsgebiete:SGB III, GG
Schlagworte:Arbeitslosengeld, Berechnung des täglichen Bemessungsentgelt ab 1.1.2005 in Altfällen, Umstellung, Teilung des gerundeten Bemessungsentgeltes nach altem Recht durch 7, Verfassungsmäßigkeit
Stichwort:Berechnung des täglichen Bemessungsentgelt ab 1.1.2005 in Altfällen
Leitsatz:1. Die Neuregelung des Arbeitslosengeldbemessungsrechts ab 1.1.2005 macht für laufende Fälle eine Anpassung an das neue Recht erforderlich, die verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.

2. Das frühere (wöchentliche) Bemessungsentgelt (= durchschnittliches Bruttoentgelt im Bemessungszeitraum) ist auf ein tägliches Bemessungsentgelt umzustellen, indem der frühere, gerundete Betrag (= Bemessungsentgelt nach altem Recht) durch 7 geteilt wird.
Volltext: BSG - Urteil, B 7a AL 38/06 R




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