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Berechnung des Monatsnutzungsgrades bei Gasturbinenanlagen und Dampfturbinenanlagen GuD-Anlagen

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, VII R 26/06 vom 01.04.2008

Rechtsgebiete:MinöStG 1993
Schlagworte:Mineralölsteuer - Berechnung des Monatsnutzungsgrades bei Gasturbinenanlagen und Dampfturbinenanlagen GuD-Anlagen
Stichwort:Berechnung des Monatsnutzungsgrades bei Gasturbinenanlagen und Dampfturbinenanlagen GuD-Anlagen
Leitsatz:Bei der Berechnung des Monatsnutzungsgrades i.S. von § 25 Abs. 3b MinöStG 1993 von Gas- und Dampfturbinenanlagen (GuD-Anlagen) mit Wärmeauskopplung ist wie bei herkömmlichen Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen ohne nachgeschaltete Dampfturbine allein die durch die Gasturbine erzeugte thermische und mechanische Energie (sog. kleiner Bilanzkreis) zugrunde zu legen.
Volltext: BFH - Urteil, VII R 26/06




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