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Berechnung des maßgeblichen Durchschnitts

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BVERWG – Beschluss, BVerwG 9 B 12.07 vom 26.09.2007

Rechtsgebiete:GG, VwGO
Schlagworte:Vergnügungssteuer, Aufwandsteuer, Spielapparatesteuer, Spielautomaten, Stückzahlmaßstab, Schwankungsbreite der Einspielergebnisse, Berechnung des maßgeblichen Durchschnitts, Beweiswürdigung
Stichwort:Berechnung des maßgeblichen Durchschnitts
Leitsatz:1. Der in einer Vergnügungssteuerssatzung für Gewinnspielautomaten verwendete Stückzahlmaßstab weist nicht den durch den Charakter der Aufwandsteuer geforderten lockeren Bezug zum Vergnügungsaufwand auf, wenn die Einspielergebnisse um mehr als 50 % vom Durchschnitt der Einspielergebnisse dieser Automaten im Satzungsgebiet abweichen (wie Urteil vom 13. April 2005 - BVerwG 10 C 5.04 - BVerwGE 123, 218 = Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 38).

2. Um diese Schwankungsbreite der Einspielergebnisse zu ermitteln, bedarf es nicht der Daten von jeweils mehr als 50 % der Spielstätten, der Betreiber und der Geräte. Dem Tatsachengericht ist bei der Ermittlung vielmehr ein weit gesteckter Rahmen der Beweiswürdigung eröffnet.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 B 12.07




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