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Berechnung des Krankengeldes bei freiwillig versicherten hauptberuflich Selbstständigen

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 1 KR 11/06 R vom 14.12.2006

Rechtsgebiete:SGB V
Schlagworte:Krankenversicherung, Berechnung des Krankengeldes bei freiwillig versicherten hauptberuflich Selbstständigen, Höhe des Regelentgelts, kein Arbeitseinkommen bei Einstellung der bisherigen Mitarbeit im Unternehmen
Stichwort:Berechnung des Krankengeldes bei freiwillig versicherten hauptberuflich Selbstständigen
Leitsatz:1. Für die Berechnung des Krankengeldes ist bei freiwillig versicherten hauptberuflich Selbstständigen im Sinne einer widerlegbaren Vermutung ein Regelentgelt zu Grunde zu legen, das dem Betrag entspricht, aus dem zuletzt vor Eintritt der AU Beiträge entrichtet worden sind (Abgrenzung zu BSG vom 30.3.2004 - B 1 KR 32/02 R = BSGE 92, 260 = SozR 4-2500 § 47 Nr 1).

2. Wird ein versicherter hauptberuflich Selbstständiger arbeitsunfähig, und stellt er seine bisherige Mitarbeit im Unternehmen vollständig ein, ist regelmäßig anzunehmen, dass er für diese Zeit kein Arbeitseinkommen erzielt.
Volltext: BSG - Urteil, B 1 KR 11/06 R




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