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Berechnung des Gebührenstreitwertes bei Vergleichsabschluss über die Fortsetzung eines Mietverhältnisses zu einem bestimmten (geringeren) Mietzins

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 8 W 23/04 vom 07.04.2004

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Berechnung des Gebührenstreitwertes bei Vergleichsabschluss über die Fortsetzung eines Mietverhältnisses zu einem bestimmten (geringeren) Mietzins
Stichwort:Berechnung des Gebührenstreitwertes bei Vergleichsabschluss über die Fortsetzung eines Mietverhältnisses zu einem bestimmten (geringeren) Mietzins
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 8 W 23/04




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