JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Berechnung der Wartezeit für verlängerte Kündigungsfrist/ Anrechnung einer vorherigen Berufsausbildung?
| Rechtsgebiete: | BGB, BBiG |
| Schlagworte: | Berechnung der Wartezeit für verlängerte Kündigungsfrist/ Anrechnung einer vorherigen Berufsausbildung? |
| Stichwort: | Berechnung der Wartezeit für verlängerte Kündigungsfrist/ Anrechnung einer vorherigen Berufsausbildung? |
| Leitsatz: | Leitsätze: Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer nach § 622 Abs. 2 BGB ist ein Berufsausbildungsverhältnis, aus dem der Auszubildende in ein Arbeitsverhältnis übernommen wurde, zu berücksichtigen, soweit die Ausbildung im Unternehmen nach der Vollendung des 25. Lebensjahres des Auszubildenden erfolgte. Aktenzeichen: 2 AZR 139/99 Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 2. Dezember 1999 - 2 AZR 139/99 - I. Arbeitsgericht Augsburg - 1 Ca 4619/97 - Urteil vom 23. April 1998 II. Landesarbeitsgericht München - 6 Sa 550/98 - Urteil vom 17. November 1998 |
| Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 139/99 | |
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