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JuraForum.deUrteileSchlagwörterBBerechnung der Wartezeit für verlängerte Kündigungsfrist/ Anrechnung einer vorherigen Berufsausbildung? 

Berechnung der Wartezeit für verlängerte Kündigungsfrist/ Anrechnung einer vorherigen Berufsausbildung?

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 2 AZR 139/99 vom 02.12.1999

Rechtsgebiete:BGB, BBiG
Schlagworte:Berechnung der Wartezeit für verlängerte Kündigungsfrist/ Anrechnung einer vorherigen Berufsausbildung?
Stichwort:Berechnung der Wartezeit für verlängerte Kündigungsfrist/ Anrechnung einer vorherigen Berufsausbildung?
Leitsatz:Leitsätze:

Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer nach § 622 Abs. 2 BGB ist ein Berufsausbildungsverhältnis, aus dem der Auszubildende in ein Arbeitsverhältnis übernommen wurde, zu berücksichtigen, soweit die Ausbildung im Unternehmen nach der Vollendung des 25. Lebensjahres des Auszubildenden erfolgte.

Aktenzeichen: 2 AZR 139/99
Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 2. Dezember 1999
- 2 AZR 139/99 -

I. Arbeitsgericht
Augsburg
- 1 Ca 4619/97 -
Urteil vom 23. April 1998

II. Landesarbeitsgericht
München
- 6 Sa 550/98 -
Urteil vom 17. November 1998
Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 139/99




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