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Berechnung der Minderung des Ruhegehaltssatzes nach "vollendeten Jahren"

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 28.99 vom 21.09.2000

Rechtsgebiete:SVG
Schlagworte:Ruhegehalt, Berechnung der Minderung des Ruhegehaltssatzes nach "vollendeten Jahren", Ruhen des Ruhegehaltes, Berechnung des Ruhensbetrages bei mehrmaliger Verwendung im öffentlichen Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung, Versorgung, Berechnung des Ruhensbetrages nach mehrmaliger Verwendung im öffentlichen Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung.
Stichwort:Berechnung der Minderung des Ruhegehaltssatzes nach "vollendeten Jahren"
Leitsatz:Leitsatz:

Bei der Berechnung des Betrages, in dessen Höhe das deutsche Ruhegehalt eines Soldaten ruht, der im öffentlichen Dienst einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung verwendet worden ist, sind mehrere Verwendungsperioden zusammenzurechnen, um die Zahl der "vollendeten Jahre" zu ermitteln.

Urteil des 2. Senats vom 21. September 2000 - BVerwG 2 C 28.99 -

I. VG München vom 31.01.1996 - Az.: VG M 12 K 95.878 -
II. VGH München vom 25.11.1998 - Az.: VGH 3 B 96.780 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 28.99




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