JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Berechnung der Lohnsteuer allein nach einkommensteuerlichen Grundsätzen
| Rechtsgebiete: | EStG 1999/2001, SGB IV 1999/2001 |
| Schlagworte: | Sozialrechtliches Entstehungsprinzip für Beurteilung der Steuerfreiheit von Arbeitslohn aus geringfügiger Beschäftigung maßgeblich - Berechnung der Lohnsteuer allein nach einkommensteuerlichen Grundsätzen - Behandlung tariflich geschuldeter Sonderzuwendungen bei der Bemessung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags - Zweck der Vorschrift des § 11 Abs. 1 Satz 3 EStG i.V.m. § 38a Abs. 1 Satz 2 EStG |
| Stichwort: | Berechnung der Lohnsteuer allein nach einkommensteuerlichen Grundsätzen |
| Leitsatz: | 1. Ob ein nach § 3 Nr. 39 EStG steuerfreies Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung erzielt wird, beurteilt sich ausschließlich nach sozialversicherungsrechtlichen Maßstäben. Die Geringfügigkeitsgrenze ist auch unter Einbeziehung tariflich geschuldeter, aber tatsächlich nicht ausgezahlter Löhne zu bestimmen (sozialversicherungsrechtliches "Entstehungsprinzip"). 2. Der Einkommensteuer unterliegt auch bei einer geringfügigen Beschäftigung nur der tatsächlich zugeflossene Arbeitslohn ("Zuflussprinzip"). |
| Volltext: BFH - Urteil, VI R 57/05 | |
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