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JuraForum.deUrteileSchlagwörterBBerechnung der Lohnsteuer allein nach einkommensteuerlichen Grundsätzen 

Berechnung der Lohnsteuer allein nach einkommensteuerlichen Grundsätzen

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, VI R 57/05 vom 29.05.2008

Rechtsgebiete:EStG 1999/2001, SGB IV 1999/2001
Schlagworte:Sozialrechtliches Entstehungsprinzip für Beurteilung der Steuerfreiheit von Arbeitslohn aus geringfügiger Beschäftigung maßgeblich - Berechnung der Lohnsteuer allein nach einkommensteuerlichen Grundsätzen - Behandlung tariflich geschuldeter Sonderzuwendungen bei der Bemessung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags - Zweck der Vorschrift des § 11 Abs. 1 Satz 3 EStG i.V.m. § 38a Abs. 1 Satz 2 EStG
Stichwort:Berechnung der Lohnsteuer allein nach einkommensteuerlichen Grundsätzen
Leitsatz:1. Ob ein nach § 3 Nr. 39 EStG steuerfreies Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung erzielt wird, beurteilt sich ausschließlich nach sozialversicherungsrechtlichen Maßstäben. Die Geringfügigkeitsgrenze ist auch unter Einbeziehung tariflich geschuldeter, aber tatsächlich nicht ausgezahlter Löhne zu bestimmen (sozialversicherungsrechtliches "Entstehungsprinzip").

2. Der Einkommensteuer unterliegt auch bei einer geringfügigen Beschäftigung nur der tatsächlich zugeflossene Arbeitslohn ("Zuflussprinzip").
Volltext: BFH - Urteil, VI R 57/05




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