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Berechnung der Frist für die Vorlage der Akten beim OLG

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 11/02 vom 21.01.2002

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Haftprüfung durch das OLG, Berechnung der Frist für die Vorlage der Akten beim OLG, Begriff derselben Tat, Fluchtgefahr
Stichwort:Berechnung der Frist für die Vorlage der Akten beim OLG
Leitsatz:Zur Berechnung der Frist des § 121 StPO, wenn wegen eines Teils der den Gegenstand von zwei Haftbefehlen bildenden Taten bereits ein Urteil ergangen ist.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 11/02




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