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Berechnung der fiktiven Rente aus der gesetzlichen Sozialversicherung

Entscheidungen der Gerichte




LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 10 Sa 185/05 B vom 10.06.2005

Rechtsgebiete:Betr AVG, GG
Schlagworte:Gesamtversorgungsobergrenze, Berechnung der fiktiven Rente aus der gesetzlichen Sozialversicherung
Stichwort:Berechnung der fiktiven Rente aus der gesetzlichen Sozialversicherung
Leitsatz:1. § 2 abs. 5 BetrAVG friert alle Bemessungsgrundlagen für die Berechnung der Betriebsrente eines vor Eintritt des Versorgungsfalles ausgeschiedenen Arbeitnehmers auf den Zeitpunkt seines Ausscheidens ein. Daher ist für die Berechnung einer in der Versorgungsordnung vorgesehenen Versorgungsobergrenze das letzte ruhegeldfähige Einkommen des Arbeitnehmers maßgeblich.

2. Diese Berechnungsweise verletzt den Arbeitnehmer nicht in seiner durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleisteten Berufsfreiheit.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 10 Sa 185/05 B




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